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Schwarzarbeit
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Vorsicht bei Schwarzarbeit !
Zur vermeintlichen Reduzierung der Baukosten setzen Bauherren immer wieder
Schwarzarbeiter ein. Doch nur die wenigsten Bauherren kennen die Gefahren
und Konsequenzen, die mit der Beauftragung von Schwarzarbeitern verbunden
sind.
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Wussten Sie zum Beispiel, dass
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die Beauftragung eines Schwarzarbeiters genauso hart
bestraft wird wie die Tätigkeit des Schwarzarbeiters selbst?
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für die Vergabe von Schwarzarbeit Geldbußen von bis zu 100.000,- EUR
festgesetzt werden?
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die Beschäftigung eines ausländischen
Arbeitnehmers ohne Arbeitserlaubnis mit einer
Geldstrafe von bis zu 250.000,- EUR
bestraft wird?
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Gewährleistungsansprüche oft nicht durchgesetzt
werden können?
Darüber hinaus müssen die Leistungen des Schwarzarbeiters bei
groben Mängeln häufig komplett erneuert werden.
Für den Bauherrn ist dies mit doppelten Kosten verbunden.
Völlig ungewiss ist, ob der Bauherr oder Hauseigentümer seine
Mehraufwendungen dann im Wege des Schadenersatzes von dem Schwarzarbeiter
erstattet bekommt.
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nicht zuletzt die Gefahr der Steuerhinterziehung besteht?
Eine solche wird mit einer Freiheitsstrafe von
bis zu drei Jahren oder Geldbuße bestraft.
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die Bau-Berufsgenossenschaft nachträglich
Versicherungsbeiträge fordert?
Also:
Hände weg von Schwarzarbeitern
!
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Letzte Änderung am 09.12.2006
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